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Energiepreisbremse Glühbirne

Das EnEfG kommt! – Der Bundesrat hat das am 21.09.2023 im Bundestag beschlossene Gesetz gebilligt

Jetzt steht es fest! Das EnEfG kommt in der am 21.09.2023 im Bundestag beschlossenen Fassung! In seiner 1037. Sitzung hat der Bundesrat am 20.10.2023 entschieden, den Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen und hat das EnEfG damit gebilligt. Es steht einzig die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt aus, dann tritt das EnEfG unmittelbar in Kraft.

Das EnEfG enthält insbesondere eine Pflicht zur

  • Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen
    Unternehmen mit einem jährlichen (letzte drei Kalenderjahre) durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh (hier zählt die Gesamtmenge an Endenergie, die über alle Sektoren verbraucht wurde) sind zur Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen verpflichtet
  • Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Rechenzentren
    Rechenzentren sind unabhängig von ihrem Gesamtendenergieverbrauch zur Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen verpflichtet
  • Pflicht zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme
    Unternehmen sind verpflichtet, die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme zu vermeiden und auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren. Die anfallende Abwärme ist durch Maßnahmen und Techniken zur Energieeinsparung durch Abwärmenutzung wiederzuverwenden.
  • Informationspflicht zur anfallenden Abwärme
    Unternehmen sind verpflichtet, auf Nachfrage von potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen Informationen zur anfallenden Abwärme zur Verfügung zu stellen, um eine Abwärmenutzung zu gewährleisten. Jedenfalls müssen die Informationen bis zum 31.03. eines jeden Jahres an die Bundesstelle für Energieeffizienz übermittelt werden!

Achtung! Der Verstoß gegen die vorbenannten Pflichten, insbesondere gegen die Informationspflichten zur anfallenden Abwärme ist Bußgeld bewährt (bis zu 50.000 €).

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Anforderungen. Kommen Sie einfach auf uns zu.

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